Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Letztes Wort des Angeklagten, vorherige freiwillige Abwesenheit , Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin, Anwesenheit bei Urteilsverkündung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Letztes Wort des Angeklagten; Vorherige freiwillige Abwesenheit ; Anwesenheit; Letzter Hauptverhandlungstermin; Verletzung formellen Rechts; Verletzung materiellen Rechts
- Judicialis
StPO § 258
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 258
Letztes Wort des Angeklagten; vorherige freiwillige Abwesenheit; Anwesenheit im letzten Hauptverhandlungstermin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 334
- StV 2001, 390 (Ls.)
- JR 2002, 57
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279). - BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 (NJW 2000, 1401) ist der Senat für die zu treffende Haftentscheidung nicht zuständig. - BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
Insoweit genügt die bloße Möglichkeit, die sich im Übrigen nur selten ausschließen lassen wird (vgl. BGHSt 21, 288, 290 m.w.N.). - BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62
Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279). - BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85
Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 Ss 325/01
Das ist im Hinblick auf die Bedeutung dieses Rechts auch dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hatte und zur Verkündung des Urteils bereit ist (…vgl. BGHR, § 258 Abs. 3 letztes Wort 2; BGH NStZ 1986, 372).
- OLG Stuttgart, 02.02.2015 - 1 Ss 6/15
Hauptverhandlung in Strafsachen: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort bei …
Es entspricht ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Angeklagter nach seiner Rückkehr in die Hauptverhandlung seine Stellung mit all seinen Rechten wieder einnimmt (…BGH a.a.O. sowie NStZ 1990, 291; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 334;… siehe auch Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 231, Rn. 23;… KK-Gmel, StPO, 7. Aufl., § 231, Rn. 12).